Rechtsanwendung im Schiedsverfahren, ex aequo et bono und amiable compositeur
pages 25 - 52
ABSTRACT:

Schiedsrichter sind prinzipiell gehalten, gemäß dem anzuwendenden materiellen Recht zu entscheiden. Die Mehrzahl der lex arbitri ermöglicht aber die Entscheidungsfindung gemäß Billigkeitsgrundsätzen (ex aequo et bono) oder erlaubt es den Schiedsrichtern, als amiable compositeur aufzutreten.  Dabei ist die Berechtigung zur Entscheidung in Streitsachen ex aequo et bono nicht dasselbe wie die Berechtigung, als amiable compositeur zu handeln. Im französischen Recht, wo der Ursprung der Vorgehensweise als amiable compositeur zu suchen ist, ist letztere so zu verstehen, dass die Schiedsrichter im Einklang mit dem Recht und Rechtsprinzipien vorgehen, aber zugleich berechtigt sind, die Wirkung konkreter Rechtsvorschriften im Einzelfall zu modifizieren. Der Billigkeitsgedanke (equita) ist nur eine Seite der Münze bei dieser Art der Entscheidungsfindung, ein Konzept, welches sich außerdem als Prozess der Rechts- und Gerechtigkeitsfindung zwecks Ermittlung einer gerechten und umsetzbaren Lösung beschreiben ließe. Verglichen mit seiner ursprünglichen Erscheinungsform hat diese Vorgehensweise aber in vielen Rechtsordnungen eine Reihe von Änderungen durchlaufen. Im Gegensatz zur Entscheidung als amiable compositeur, bei der es eher darum geht, den Wirkungen des anzuwendenden Rechts Grenzen zu setzen, sowie um die Art und Weise seiner Anwendung im Rahmen eines gerechten Prozesses, ist die Entscheidung ex aequo et bono im Sinne der internationalen Praxis eine Entscheidung außerhalb des geltenden Rechts, nämlich eine Entscheidung nach Grundsätzen der Moral und Gerechtigkeit. Im Falle der Billigkeitsgrundsätze liegt der Schwerpunkt auf dem subjektiven Gerechtigkeitsverständnis des Schiedsrichters. 

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about the authors

Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).